Anpassung der Friedhofsgebühren in Marieney und Wohlbach
Hintergrund der Anpassung
Der Kirchenvorstand Marieney-Wohlbach hat eine Anpassung der Friedhofsgebühren für die Friedhöfe in Marieney und Wohlbach beschlossen.
Die bisher gültigen Gebühren stammen aus dem Jahr 2004. Seitdem sind die Kosten für Pflege, Instandhaltung und Betrieb der Friedhöfe kontinuierlich gestiegen.
Trotz aller Bemühungen, die Gebühren möglichst stabil zu halten, war es im Rahmen der Haushaltsplanung erforderlich, eine Neukalkulation vorzunehmen. Nur so kann auch künftig eine verlässliche und kostendeckende Bewirtschaftung gewährleistet werden.
Inkrafttreten der neuen Gebühren
Die neuen Friedhofsgebühren treten mit ihrer Veröffentlichung im Friedhofsanzeiger zum 08. Dezember 2025 in Kraft.
Änderungen in der Gebührenstruktur
Im Zuge der Überarbeitung wurde auch die Gebührenstruktur vereinfacht:
Die bisher separat ausgewiesene Friedhofsunterhaltungsgebühr ist künftig in der Nutzungsgebühr enthalten. Dies sorgt für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht.
Erhalt und Weiterentwicklung der Friedhöfe
Die Anpassung der Gebühren dient dazu, die Friedhöfe weiterhin in einem gepflegten und würdigen Zustand zu erhalten.
Auch notwendige Maßnahmen und Verbesserungen – wie zuletzt bei der Abfallentsorgung, dem Zaunbau oder der Ausstattung mit Gießkannenständern auf dem Friedhof in Marieney – können so weiterhin umgesetzt werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Für Fragen zur neuen Friedhofsgebührenordnung sowie zu Grabformen und Gestaltungsmöglichkeiten steht Ihnen die Friedhofsverwaltung in Adorf gern zur Verfügung.
Dank und Verständnis
Uns ist bewusst, dass Gebührenerhöhungen stets mit Belastungen verbunden sind. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
Unser herzlicher Dank gilt allen Friedhofsnutzern, die durch ihr umsichtiges und unterstützendes Verhalten zu einer würdevollen Bestattungskultur beitragen.
